Aktuelle Schulsituation
Anleitung zur Durchführung der Antigen Selbsttests
Ab 15. Februar 2021 müssen alle Schülerinnen und Schüler, wenn sie in die Schule kommen einen Antigen Selbsttest durchführen, ansonsten dürfen sie laut Verordnung des Bundesministeriums nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Link zur Durchführung der Antigen Selbsttest in der Schule >>>> Video Antigen Selbsttest <<<<
Schulbetrieb ab dem 25. Jänner 2021
Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2021-0.032.901
Für den Schulbetrieb ab dem 25. Jänner 2021 gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) novelliert mit BGBl. Nr. 22/2021 vom 22. Jänner 2021, der Semesterferienverordnung 2021 (C-SeVO 2021, BGBl. II Nr. 25/2021) sowie des Erlasses BMBWF GZ 2021-0.014.088 vom 14. Jänner 2020.
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Polytechnischen Schulen bleiben im ortsungebundenen Unterricht (Distance Learning). Die Schulen sind für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen. Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom beruflichen Hintergrund ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, können diese Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Die im Schulbetrieb gesetzten Maßnahmen sollen zu einer Senkung der Infektionszahlen betragen. Deshalb soll das Angebot der Betreuung von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies aus beruflichen oder familiären Gründen erforderlich ist.
Schülerinnen und Schülern, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, an diesem Unterricht teilzunehmen, kann wie bisher die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler die in der Schule angebotene Betreuung in Anspruch nehmen, wenn sie diese benötigen.
In Oberösterreich und der Steiermark beginnen die Semesterferien am 08. Februar 2021, in den anderen Bundesländern zum jeweils ursprünglich festgelegten Termin.
In Schulen ab der Sekundarstufe I haben Schülerinnen und Schüler, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig.
Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern. Eine Verletzung dieser Pflichten löst entsprechende rechtliche Folgewirkungen aus. Jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Für jene Schülerinnen und Schüler, die aus sonstigen, mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der epidemiologischen Situation sowie einer größtmöglichen Planungssicherheit für die Schulen ist die Erteilung dieser Erlaubnis zum Fernbleiben im Ausmaß von jeweils einer Woche anzustreben. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.
In diesem Fall können Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests nicht stattfinden. Das Nachholen des Lehrstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus sollten Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen abzulegen sind, wenn eine sichere Beurteilung nicht möglich ist.
Selbsttests
Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos sollen in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mindestens einmal pro Woche am Schulstandort angeboten werden. Dazu stellt das BMBWF die nötigen Testkits zur Verfügung.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I findet idealerweise montags und ggf. nochmals mittwochs oder donnerstags die Antigen-Selbsttestung im Klassenverband an der Schule statt. Während der Testung soll der Raum gut gelüftet und der Mindestabstand zwischen den Testpersonen eingehalten werden. Personen, die gerade nicht den Antigen-Selbsttest durchführen, müssen einen MNS tragen. Bei positivem Antigen-Testergebnis kontaktiert die Schule 1450 und die örtliche Gesundheitsbehörde.
Semesterferien und Schulnachricht/Semesterzeugnis
§ 8 & 9 C-SeVO 2021
Abweichend von den Bestimmungen des Schulzeitgesetzes beginnen in Oberösterreich und der Steiermark die Semesterferien am 08. Februar 2021. Fristen, die in Abhängigkeit vom Ende des Wintersemesters oder Beginn des Sommersemesters zu berechnen sind (z.B. die Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit), bleiben an den ursprünglichen Termin geknüpft. Das Wintersemester endet schulrechtlich am Freitag vor Beginn der Semesterferien. Das bedeutet, dass das Wintersemester in Oberösterreich und in der Steiermark eine Woche kürzer ist, das Sommersemester hingegen eine Woche länger.
Die Schulnachrichten bzw. Semesterzeugnisse werden den Schülerinnen und Schülern an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters übergeben. Schülerinnen der 4., 8. und 9. Schulstufe bzw. deren Erziehungsberechtigte können beantragen, dass sie die Schulnachricht bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten. In diesem Fall ist die Schulnachricht persönlich und einzeln unter Einhaltung der Hygienebestimmungen zu übergeben.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden sie
Informationen zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien
Eckpunkte für den Schulbetrieb ab 7.1.2021
Alle Schulen starten am Donnerstag, 7.1.2021.
Von Donnerstag, 7.1.2021, bis Freitag, 15.1.2021 gilt für
Volksschulen, Neue Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnische Schulen
- der Unterricht findet via Distance-Learning statt
- eine Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler in der Schule besteht genauso wie in den bisherigen in Distance-Learning-Phasen (z. B. Lernstationen)
Sonderschulen
- der Unterricht findet im Präsenzunterricht statt
- jene Schülerinnen und Schüler, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden
AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Berufsschulen
- der Unterricht findet grundsätzlich im Distance-Learning statt
- Schülerinnen und Schüler können aber klassen- bzw. tageweise in die Schule geholt werden
- der Fokus in den Präsenzphasen liegt auf der Vorbereitung und Durchführung von Tests, Schularbeiten und den entsprechenden Leistungsfeststellungen
- abschließende Prüfungen finden statt
Aus heutiger Sicht soll am Montag, 18.1.2021, an allen Schulen wieder in Präsenz unterrichtet werden.
Elterninformation über die bevorstehende Umstellung auf Distance Learning
Sonntag, 15.11.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Die Entwicklung der Covid-19-Infektionen hat dazu geführt, dass neuerlich ein harter Lockdown in Österreich notwendig ist. Damit das Gesundheitssystem weiter funktionieren kann und die Versorgung der Menschen in den Spitälern gewährleistet ist, müssen sämtliche gesellschaftliche Bereiche einen Beitrag leisten: Geschäfte müssen wieder geschlossen werden, Dienstleistungen wie ein Friseurtermin müssen unterbleiben, Kontakte im öffentlichen Raum und in den Betrieben müssen durch weitgehendes Homeoffice vermieden werden.
Auch die Schule ist von diesen Maßnahmen betroffen.
Ab Dienstag, dem 17. November 2020, werden die Schulen wieder auf Distance Learning umgestellt. Alle Kinder und Jugendlichen, die zu Hause betreut werden können und keinen speziellen Förderbedarf haben, sollen auch tatsächlich zu Hause bleiben. Für die Schülerinnen und Schüler wird vormittags immer stundenplanmäßiger Unterricht von der 1. bis 4. Stunde über MS Teams und Eduvidual stattfinden. Für die weiteren Unterrichtsgegenstände werden Lernpakete auf Eduvidual hochgeladen, die zu bearbeiten sind. Die Schülerinnen und Schüler sind in den letzten Wochen bereits im Umgang mit diesen Programmen geschult worden. Wichtig ist, dass die Kinder regelmäßig ihre Aufgaben erfüllen und mitlernen, da die Mitarbeit und die geforderten Hausübungen zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden. Schularbeiten und Tests, die im Zeitraum der Schulschließung geplant gewesen wären, werden verschoben bzw. entfallen.
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit einer Betreuung haben oder keine technische Ausstattung für das Homeschooling besitzen, besteht die Möglichkeit einer Betreuung am Vormittag in der Schule im Ausmaß von 4 Unterrichtsstunden. Es findet jedoch kein Unterricht an der Schule statt.
Besonders wichtig ist uns, dass jene Kinder und Jugendlichen gut betreut werden, die sich in einzelnen Gegenständen Lerndefizite aufzeigen oder spezielle Förderung brauchen. Sie werden von den Lehrkräften aktiv aufgefordert werden, in die Schule zu kommen, damit sie keinen Lernrückstand aufbauen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren. Ab Montag, dem 7. Dezember, startet dann der normale Schulbetrieb aus derzeitiger Sicht wieder. Sie können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, damit der Lockdown die gewünschte Wirkung zeigt:
Bitte reduzieren auch Sie Ihre privaten Kontakte in dieser Zeit, und bitte lassen Sie Ihre Kinder möglichst auch in der Freizeit bei sich zu Hause, auch wenn dies allen schwerfällt und insbesondere für Jugendliche eine Belastung darstellt.
Bitte geben Sie Montag, dem 16.11.2020, bis Mittag den jeweiligen Klassenvorständen bekannt, wenn eine Betreuung für Ihr Kind benötigt wird.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute in dieser schwierigen Zeit!
Für die Schulleitung:
Daniel Kollau